Typisierung / Einzelgenehmigung

Damit Ihr Fahrzeug in Österreich angemeldet werden kann, benötigen Sie eine Eintragung in die Genehmigungsdatenbank.  Bei den EU-Modellen von modernen Fahrzeugen wird diese Eintragung vom Generalimporteur oder von der Landesregierung durchgeführt.   Bei Import-Modellen, die nicht für den hiesigen Markt gebaut wurden, bei älteren Fahrzeugen, und ganz speziell bei Oldtimern, benötigen Sie allerdings eine Einzelgenehmigung  für die Anmeldung – diese Vorführung zur Einzelgenehmigung wird bei uns umgangssprachlich „Typisierung“ genannt.

VIN-CARS erledigt für Sie gerne die komplette Formalitäten, inklusive der Vorführung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Verkehr.

  • Zustandsüberprüfung (Mängel, nötige Umbauten)
  • Mängelbehebung/Umbau
  • Gutachten (historischer Sachverständiger, Ziviltechniker, TÜV)
  • Vorführung beim Amt der Oö. Landesregierung / Erstellung des Einzelgenehmigungsbescheids

Vorab wird bei einer umfangreichen Zustandsüberprüfung nicht nur die technische Gesamtsituation beurteilt und etwaige Mängel erfasst, sondern auch festgestellt, welche Modifikationen für den Straßenverkehr in Österreich notwendig sind.  Zum Beispiel sind in den USA die Kennzeichen kleiner, also muss ein passender Kennzeichenträger mit entsprechender Beleuchtung nachgerüstet werden.  US-Cars haben sehr oft hinten auch rote Blinkleuchten, meist blinkt hier ein Bremslicht – auch das ist in Europa nicht (mehr) zulässig. Wir finden hier für jeden Fahrzeugtyp eine optisch ansprechende Lösung, die auch den europäischen Normen entspricht. Das alles erfolgt in enger Abstimmung mit einem Sachverständigen für historische Fahrzeuge, der in weiterer Folge das Gutachten zum historisch korrekten Fahrzeugzustand erstellt, das bei der Vorführung zur Einzelgenehmigung den Prüfern der Landesregierung übergeben und im Genehmigungsakt des Fahrzeugs archiviert wird. In diesem Gutachten sind auch bereits alle Fahrzeugdaten enthalten, die später im Einzelgenehmigungsbescheid und (nach Anmeldung) im Zulassungsschein stehen.

Wir arbeiten hier mit mehreren Sachverständigen zusammen, da jeder über individuelles Spezialwissen verfügt.

Die meisten Fahrzeuge müssen nach der erfolgten Erstellung des Einzelgenehmigungsbescheid und der Übertragung in die Genehmigungsdatenbank noch bei Ihrem Wohnsitz-Finanzamt „freigeschaltet“ werden, damit man sie anmelden kann. Dabei überprüft das Finanzamt ob noch eine Abgabe, nämlich die Normverbrauchsabgabe, zu entrichten ist.  Wenn Ihr Fahrzeug als historisches Fahrzeug („Oldtimer“) genehmigt wurde, ist es von dieser Abgabe befreit, und der Besuch beim Finanzamt ist mit keinen Kosten verbunden.

 

 

Nachträgliche Änderung der Einzelgenehmigung – „Eintragung“

Falls Ihr Fahrzeug bereits über eine Östereichische Zulassung verfügt, aber etwas am Fahrzeug nachträglich geändert wurde, oder geändert werden soll, so muss das in die Fahrzeugpapiere übernommen werden, sprich „eingetragen“.  

Dies kann VIN-CARS für Sie ebenfalls erledigen, sofern die Änderungen auch genehmigungsfähig sind.   Bei historischen Fahrzeugen („Oldtimer“) sind Änderungen auch möglich, allerdings etwas eingeschränkt, da der historische Zustand weiterhin gegeben sein muss. 

 

 

FAQ – regelmäßig gestellte Fragen

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